Klare Zusammenarbeit
Leistungs- und Entsorgungsrichtlinien
Diese Hinweise erklären, welche Informationen wir für eine faire Einschätzung benötigen und wie Räumung, Abholung und Übergabe vorbereitet werden.
Besichtigung und Angebot
Besichtigungen sind kostenlos und unverbindlich. Ein Festpreis gilt für den besichtigten oder anhand vollständiger Angaben und Fotos beschriebenen Umfang. Mehrmengen oder nicht erkennbare Sonderfälle werden vor zusätzlicher Ausführung abgestimmt.
Zugang und Parkmöglichkeit
Am Ausführungstag müssen alle vereinbarten Räume zugänglich sein. Der Auftraggeber informiert über Etage, Aufzug, enge Treppen, lange Tragewege, Zufahrtsbeschränkungen und fehlende Parkmöglichkeiten. Eine Halteverbotszone wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung eingerichtet.
Behalten, entsorgen oder verwerten
Gegenstände, die behalten werden sollen, müssen vor Beginn aus dem Arbeitsbereich entfernt oder eindeutig markiert sein. Eine Verwertung oder Wertanrechnung erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Persönliche Unterlagen und Wertgegenstände sind vorab zu sichern.
Nicht ohne Vorprüfung übernommen
Asbest, Chemikalien, Farben und Lacke, Gasflaschen, explosive oder infektiöse Stoffe, Waffen, Munition, medizinische Abfälle, unbekannte Flüssigkeiten und vergleichbare Gefahrstoffe dürfen nicht unangekündigt bereitgestellt werden. Für solche Stoffe ist vorab eine gesonderte fachliche Prüfung erforderlich.
Elektrogeräte und Daten
Bei Computern, Smartphones, Festplatten und anderen Datenträgern ist der Auftraggeber für die vorherige Datensicherung und sichere Löschung verantwortlich. Eine zertifizierte Datenvernichtung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Besenreine Übergabe
Besenrein umfasst das Entfernen des vereinbarten Räumungsguts und grober, durch die Arbeiten entstandener Verschmutzungen. Fensterreinigung, Sanitärreinigung, Renovierung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung und Entfernung fest verbauter Teile sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich angeboten wurden.
Entsorgung und Nachweis
Abfälle werden nach Art getrennt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geeigneten Entsorgungs- oder Verwertungswegen zugeführt. Ein Entsorgungsnachweis wird auf Wunsch und soweit für den jeweiligen Entsorgungsweg verfügbar ausgestellt.
Fotos und Dokumentation
Fotos, die zur Angebotserstellung übermittelt werden, dienen der Einschätzung des Auftrags. Vorher-/Nachher-Aufnahmen eines Objekts werden nicht zu Werbezwecken veröffentlicht, sofern der Auftraggeber dem nicht gesondert zugestimmt hat.