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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12. Juni 2026

Diese Vorlage ist auf die derzeit beschriebenen Leistungen zugeschnitten. Vor dem Livegang müssen Unternehmensstatus, Umsatzsteuerbehandlung, tatsächliche Zahlungsweise und betriebliche Abläufe abschließend geprüft werden.

Vertragspartner

Aufräum Zauber, Inhaber: Thorsten Stolt, Kaiserin-Augusta-Allee 97B, 10553 Berlin, E-Mail: Thorsten0576@gmail.com

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Entrümpelungen, Wohnungs- und Firmenauflösungen, Keller- und Dachbodenräumungen, Sperrmüllabholungen, Transporte sowie damit zusammenhängende Entsorgungs- und Reinigungsleistungen zwischen Aufräum Zauber und seinen Auftraggebern. Abweichende Vereinbarungen im individuellen Angebot oder Auftrag haben Vorrang.

2. Angebot und Vertragsschluss

Anfragen über Website, Telefon, E-Mail oder WhatsApp sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein konkretes Angebot durch den Auftraggeber angenommen oder ein Auftrag ausdrücklich bestätigt wird. Angaben und Fotos des Auftraggebers müssen den tatsächlichen Umfang möglichst vollständig wiedergeben. Ergibt sich vor Ort ein wesentlich anderer Umfang, wird das weitere Vorgehen vor Ausführung zusätzlicher Leistungen abgestimmt.

3. Leistungsumfang

Maßgeblich ist der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsumfang. Soweit vereinbart, gehören Demontage, Tragen, Verladen, Transport, fachgerechte Entsorgung, besenreine Übergabe und ein Entsorgungsnachweis dazu. Besenrein bedeutet die Entfernung grober Verschmutzungen nach der Räumung; eine Grund-, Bau- oder Spezialreinigung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt zum vereinbarten Termin für Zugang zu allen betroffenen Flächen, notwendige Schlüssel, freie Laufwege und erforderliche Berechtigungen. Er kennzeichnet Gegenstände, die nicht entfernt werden dürfen, vor Arbeitsbeginn eindeutig und sichert persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Datenträger und sonstige Wertgegenstände. Notwendige Halteverbotszonen oder Genehmigungen werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

5. Eigentum und Verfügungsberechtigung

Der Auftraggeber versichert, dass er über die zu räumenden Gegenstände verfügen darf oder vom Berechtigten beauftragt wurde. Gegenstände werden nur dann verwertet, angerechnet oder übernommen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung findet keine automatische Wertanrechnung statt.

6. Ausgeschlossene Stoffe und Sonderaufwand

Gefahrstoffe und besonders überwachungsbedürftige Abfälle, insbesondere Asbest, Chemikalien, explosive oder infektiöse Stoffe, Waffen, Munition und unbekannte Flüssigkeiten, werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit übernommen. Nicht angekündigte Sonderabfälle, Schädlingsbefall, starke Kontamination oder erhebliche Mehrmengen können eine Unterbrechung und ein neues Angebot erforderlich machen.

7. Preise und Zahlung

Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Ein Festpreis gilt nur für den bei Angebotserstellung erkennbaren und beschriebenen Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen werden ausschließlich nach Abstimmung berechnet. Zahlungsart, Fälligkeit und eine mögliche Umsatzsteuer ergeben sich aus Angebot und Rechnung. Gesetzliche Fälligkeits- und Verzugsregelungen bleiben unberührt.

8. Termine und Verzögerungen

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit verbindlich eingehalten. Unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs, etwa extreme Witterung, behördliche Maßnahmen, Fahrzeugausfall oder Krankheit, können eine Terminverschiebung erforderlich machen. In diesem Fall wird schnellstmöglich ein Ersatztermin angeboten. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

9. Absage und Widerruf

Für Verbraucher gelten bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte. Im Übrigen gelten für Absagen und Kündigungen die gesetzlichen Regelungen sowie ausdrücklich im individuellen Angebot getroffene Vereinbarungen. Eine pauschale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht festgelegt.

10. Abnahme und Mängel

Der Auftraggeber soll die ausgeführte Leistung nach Fertigstellung prüfen und erkennbare Abweichungen möglichst sofort mitteilen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben vollständig bestehen. Eine Dokumentation der geräumten Flächen vor und nach der Leistung kann zur gemeinsamen Nachvollziehbarkeit erstellt werden.

11. Haftung

Aufräum Zauber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für nicht gekennzeichnete oder versehentlich zwischen Räumungsgut befindliche Wertgegenstände richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Verbraucherstreitbeilegung

Aufräum Zauber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten gesetzliche Gerichtsstände. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden. Unwirksame einzelne Bestimmungen lassen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ergänzend gelten unsere Leistungsrichtlinien und für Verbraucher gegebenenfalls die Widerrufsbelehrung.

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